Kein räumlicher Zusammenhang der im eigenen Haus belegenen
bisher eigengenutzten nunmehr vermieteten Wohnung mit der darüber oder
daneben liegenden eigengenutzten Wohnung i. S. des
§ 10e Abs. 4 Satz 2
EStG bzw.
§ 6 Abs. 1 Satz 2
EigZulG;
Gleichzeitige Förderung
beider Wohnungen im Jahr des Umzugs
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Zusammenveranlagte Eheleute
können im Jahr des Umzugs von einer Wohnung im eigenen Haus in eine neben
oder über der bisherigen Wohnung liegende neue Wohnung die gleichzeitige
Förderung beider Objekte nach
§ 10e Abs. 1 EStG
und nach
§ 6 Abs. 1 Satz 2
EigZulG in Anspruch nehmen, wenn die einheitliche Nutzung
beider Wohnungen zugleich dadurch ausgeschlossen wird, dass die eine Wohnung
objektiv erkennbar endgültig der Fremdvermietung zugeführt und zu
diesem Zweck saniert wird, wodurch die baulich mögliche einheitliche
Nutzung nicht mehr besteht und der räumliche Zusammenhang zwischen den
Wohnungen entfallt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-12815
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