Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung aller Anteile
einer grundbesitzenden GmbH auf eine andere GmbH des
Alleingesellschafters;
Inanspruchnahme des
Veräußerers für die Grunderwerbsteuer wegen
Gesamtvollstreckungsverfahren beim Erwerber
ges. Feststellung
von Besteuerungsgrundlagen für Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Die Übertragung aller Anteile
einer grundbesitzenden GmbH auf eine andere GmbH, an der derselbe
Gesellschafter ebenfalls zu 100 v. H. beteiligt ist, ist
grunderwerbsteuerpflichtig und nicht etwa infolge einer analogen Anwendung von
§ 1 Abs. 6 GrEStG
steuerfrei (Ausführungen zur konzerninternen Anteilsvereinigung).
2. Die Inanspruchnahme des
Veräußerers –als Gesamtschuldner– für die
Grunderwerbsteuer ist auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn über das
Vermögen des Grundstückserwerbers das Gesamtvollstreckungsverfahren
eröffnet worden ist und das FA die Frist zur Forderungsanmeldung
versäumt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 488 Nr. 8 VAAAB-12789
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