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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 2127/02 (Kg) EFG 2004 S. 208 Nr. 3

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Promotionsstudium nach erfolgreichem Abschluss des Psychologiestudiums als kindergeldrechtliche Berufausbildung

Familienleistungsausgleich

Leitsatz

Der volljährige Sohn befindet sich auch nach dem Abschluss seines Psychologiestudiums (Abschluss als Diplompsychologe) kindergeldrechtlich weiter in Berufsausbildung, wenn er nunmehr ein Promotionsstudium im Fach Soziologie aufnimmt (vgl. Rechtsprechung zum kindergeldrechtlichen Berufsausbildungsbegriff).

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 208 Nr. 3
UAAAB-12772

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