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Sächsisches FG  v. - 3 K 191/98

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, EStG § 12

Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung

Einkommensteuer 1995

Leitsatz

Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht beruflich veranlasst, wenn Ehegatten nach der Heirat die Wohnung des nicht berufstätigen Ehegatten zum gemeinsamen Familienwohnsitz erklären, während der andere Ehegatte weiterhin an seinem bisherigen Wohnsitz beschäftigt ist und seine dortige Wohnung beibehält. Spätere Arbeitsplatzwechsel ändern daran nichts; es kommt insoweit auf die Begründung der doppelten Haushaltsführung und nicht darauf an, aus welchen Gründen der Steuerpflichtige diese beibehält.

Fundstelle(n):
PAAAB-12765

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