Grunderwerbsteuer bei Einbringung eines Grundstücks aus dem
Alleineigentum eines Gesellschafters in das Vermögen einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts
Grunderwerbsteuerbescheid vom
, in der Fassung vom
Leitsatz
1. Nur ein notariell beurkundeter
Grundstücksübertragungsvertrag erfüllt die Anforderungen an eine
zivilrechtlich wirksame Auflassungsverpflichtung. Allein dieser, nicht aber
etwaige andere, formunwirksam geschlossene privatschriftliche Vereinbarungen
zwischen den Beteiligten, ist maßgeblich für den Umfang der
Steuerbefreiung nach
§ 5 Nr. 2 GrEStG
bei Einbringung eines Grundstücks aus dem Alleineigentum eines
Mitunternehmers in das Vermögen der Mitunternehmerschaft.
2. Etwas anderes ergibt sich auch
nicht aus der Regelung des
§ 41 AO, denn
§ 1 Abs. 1 GrEStG
knüpft an wirksame zivilrechtliche Übertragungstatbestände an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAB-12761
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