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Sächsisches FG Beschluss v. - 3 V 67/02

Gesetze: AO § 193 Abs. 1, FGO § 102, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3

Umsatzsteuersonderprüfung bei Vorsteuerüberschüssen: zur Zulässigkeit der nachträglichen Erweiterung des Prüfumfanges

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Prüfungsanordnung Umsatzsteuer- Vorauszahlung I-III 2001)

Leitsatz

Macht ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner USt-Voranmeldung über einen längeren Zeitraum Vorsteuerüberschüsse geltend, ordnet das Finanzamt deshalb für die betroffenen Quartale eine Umsatzsteuersonderprüfung bezüglich der Vorsteuer an und räumt der steuerliche Berater daraufhin – unter Ankündigung der zeitnahen Abgabe der berichtigenden USt-Jahreserklärung – selbst Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der USt-Voranmeldungen ein, so ist eine unter Beachtung der ermessenleitenden Verwaltungsvorschrift der BpO ergehende nachträgliche Erweiterung des Prüfungsumfanges auf die Umsätze innerhalb der gerichtlichen Beurteilungsgrenzen des § 102 FGO als ermessensfehlerfrei und damit rechtmäßig anzusehen.

Ein auf „ernstliche Zweifel„ an der Rechtsmäßigkeit der Erweiterungsanordnung gestützter AdV-Antrag ist insoweit unbegründet.

Fundstelle(n):
BAAAB-12748

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