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Finanzgericht Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 609/97

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, AO 1977 § 191 Abs. 1 S. 1, FGO § 102, AO 1977 § 5

Haftung eines nicht im Handelsregister eingetragenen GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO 1977 bei Stillhalteabkommen mit FA

Haftung für Lohnsteuer

Kirchensteuer

Solidaritätszuschläge und Säumniszuschläge

Leitsatz

1. Vertreterhaftung nach § 69 AO 1977: Verhindert der bestellte Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft durch sein Eingreifen die Eintragung seiner Bestellung in das Handelsregister, ändert dies nichts an seinen Geschäftsführerpflichten.

2. Selbst eine einverständliche Hoffnung auf künftige Zahlungsmöglichkeiten schließt die Haftung nach § 69 AO 1977 ebenso nicht aus, wie eine Stundung durch das FA.

Fundstelle(n):
EAAAB-12734

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