Vorsteuerabzugsberechtigung eines Ehegatten bei auf die nicht
unternehmerisch tätige Ehegattengemeinschaft ausgestellter
Rechnung
Umsatzsteuer 1995
Leitsatz
Ehegatten, die Bauleistungen als
Miteigentümer eines Grundstücks beziehen, sind beide als
umsatzsteuerliche Leistungsempfänger anzusehen, wenn die
Ehegattengemeinschaft nicht unternehmerisch tätig ist. Ist nur einer der
Ehegatten Unternehmer, kann dieser die Vorsteuer, die seinem jeweiligen Anteil
an der Gemeinschaft entspricht, auch für die an die nicht unternehmerisch
tätige Ehegattengemeinschaft ausgeführten Bauleistungen abziehen,
soweit diese in Zusammenhang mit dem unternehmerischen Zwecken dienenden
Gebäudeteil stehen.
Fundstelle(n): KAAAB-12732
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