Befristete Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von der
Bauabzugsteuer im Wege der einstweiligen Anordnung
Erlass einer
einstweiligen Anordnung (Erteilung der Freistellungsbescheinigung nach
§ 48 b
EStG)
Leitsatz
1. Vorläufiger Rechtsschutz
wegen der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer
kann trotz der Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise dadurch erteilt werden,
dass eine endgültige Bescheinigung für einen begrenzten Zeitraum
erteilt wird (hier: neun Monate).
2. Trotz erheblicher
Steuerrückstände hat die Antragstellerin Anspruch auf Erteilung einer
befristeten Freistellungsbescheinigung, wenn die Auftraggeber die Bezahlung
offener Rechnungen und die Erteilung neuer Aufträge von der Vorlage einer
Freistellungsbescheinigung abhängig machen, anderfalls die wirtschaftliche
Existenz der Antragstellerin gefährdet ist und die Antragstellerin ihre
übrigen steuerlichen Pflichten (Abgabe der Voranmeldungen und
Steuererklärungen) vollständig und rechtzeitig erfüllt hat und
zudem die Steuerrückstände hauptsächlich aus Umsatzsteuer
bestehen, die nicht zu den nach
§ 48b EStG zu
sichernden Steueransprüchen gehört.
Fundstelle(n): TAAAB-12729
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