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Sächsisches FG Beschluss v. - 1 V 785/02

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 2, GrEStG 1983 § 1 Abs. 2a, AO 1977 § 157 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Angabe des zutreffenden Lebenssachverhalts als Voraussetzung für die inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz

Es bestehen ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Bestimmtheit und damit an der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids, der nicht eindeutig erkennen lässt, welcher Lebenssachverhalt besteuert worden ist; ernstlich zweifelhaft ist auch, ob das FA den „richtigen„, die Besteuerung rechtfertigenden Lebenssachverhalt (hier: § 1 Abs. 2a GrEStG, Änderung im Gesellschafterbestand) noch außerhalb des Bescheids nachschieben kann, wenn es im Bescheid einen tatsächlich nicht verwirklichten Lebenssachverhalt besteuert hat (hier: Verwertungsmöglichkeit nach § 1 Abs. 2 GrEStG).

Fundstelle(n):
KAAAB-12719

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