Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte
Gewinnausschüttung
Tantiemevereinbarung
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Körperschaftsteuer 1993 und
1994 und Gewerbesteuermessbetrag 1993 und 1994)
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass die unentgeltliche Übertragung des Mandantenstammes
einer Steuerberatungs-GmbH, für den ein Dritter ein Entgelt gezahlt haben
würde, auf ihren Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst
dann als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist, wenn zivilrechtlich
wirksam eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot vereinbart worden ist.
2. Die Tantiemevereinbarung zwischen
einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist nicht
klar und eindeutig, wenn Bemessungsgrundlage das „Ergebnis der
Geschäftstätigkeit im handelsrechtlichen Sinne” sein soll.
Diese Formulierung lässt offen, ob die Tantiemen die Bemessungsgrundlage
selbst mindern sollen, oder nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-12714
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