Investitionszulage bei vom Gesellschafter einer
Personengesellschaft erworbenen und dieser durchweg überlassenen
Wirtschaftsgütern
Investitionszulage 1994
Leitsatz
Werden Wirtschaftsgüter
angeschafft und später fast ausschließlich und durchweg einer
Personengesellschaft (GmbH&Co. KG), an der der Kläger beteiligt ist,
überlassen, spricht der Anschein für eine bereits bei Anschaffung
bestehende Absicht des Klägers, diese Wirtschaftsgüter
ausschließlich für den Betrieb der Personengesellschaft einzusetzen,
mit der Folge, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter von Anfang an zum
Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft gehören, und nicht
der Kläger, sondern die Personengesellschaft anspruchsberechtigt für
die Investitionszulage ist.
Fundstelle(n): VAAAB-12682
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