Annahme einer begünstigten Betriebsaufgabe bei
geringfügiger Fortführung einer gewerblichen Tätigkeit
Einkommensteuer 1992
Leitsatz
Aufgabe des Gewerbebetriebs eines
Elektrohandels bei auslaufender Betreuung eines unwesentlichen Teils des
bisherigen Kundenkreises: Wird mit der Aufgabe des wesentlichen
Betriebsvermögens zugleich der wesentliche Teil des bisherigen
Kundenstamms aufgegeben, ist es für die Annahme einer nach § 16 Abs.
3 i.V.m. § 34 EStG begünstigten Betriebsaufgabe unschädlich,
wenn nach der Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch eine
minimale weitere Betreuung des alten Kundenstammes eine geringfügige
gewerbliche Betätigung fortgeführt wird.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1601 Nr. 24 KÖSDI 2003 S. 13597 Nr. 2 DAAAB-12662
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