Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei nur kalkulatorischer Ermittlung der Umsätze
Schätzungsrahmen
Einkommensteuer 1991 bis 1993
Umsatzsteuer 1991 bis 1993
Gewerbesteuermessbetrag 1992 und 1993
Leitsätze
1. Kommt ein Steuerpflichtiger seiner Verpflichtung, Aufzeichnungen über die Höhe seiner Betriebseinnahmen zu führen, nicht
nach, sondern ermittelt er die Einnahmen lediglich kalkulatorisch durch Anwendung von Rohgewinnaufschlagsätzen auf den Wareneinsatz,
so hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.
2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, die Schätzung an den Rohgewinnaufschlagsätzen der amtlichen Richtsatzsammlung
zu orientieren, wenn die Besonderheiten des Einzelfalles dabei in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Fundstelle(n): JAAAB-12660
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