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Finanzgericht Saarland  v. - 1 K 151/97

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung

Gewinntantieme

Gesellschaftsdarlehen

Leitsatz

1. Der Anstieg des Negativsaldos eines Verrechnungskontos von rund 702.000 DM auf rund 1.124.000 DM muss auch dann nicht zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen führen, wenn die Schuld nur teilweise dinglich gesichert ist.

2. Gewinntantiemen, die über 50% des Gewinns abschöpfen, führen auch dann zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn sich diese auf mehrere Geschäftsführer verteilen.

Fundstelle(n):
OAAAB-12654

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