Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz zur stärkeren Berücksichtigung der Schadstoffemissionen
bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 – KraftStÄndG 1997) vom ,
BGBl. I 1997, 805. Die dadurch bewirkte Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer führt weder zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1
GG noch – mangels einer berufsregelnden Tendenz – gegen Art. 12 Abs. 1 GG.
1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Fundstelle(n): VAAAB-12643
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