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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 269/98

Gesetze: BewG 1974 § 76 Abs. 1 Nr. 4 BauO SL § 45 Abs. 1

Einheitsbewertung eines Einfamilienhauses

Berechnung der Gesamtwohnfläche

Leitsatz

1. Eine besondere Gestaltung eines Einfamilienhauses, die die Anwendung des Sachwertverfahrens erforderlich macht, liegt vor, wenn die Wohnfläche mehr als 220 qm beträgt.

2. Die Wohnfläche ist auch dann nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln, wenn der Eindruck besteht, dass der Steuerpflichtige, nachdem er die Wohnfläche berechnet und einen Wert von mehr als 220 qm ermittelt hat, gezielt tätig geworden ist, um das Maß der Wohnfläche zu reduzieren.

Fundstelle(n):
AAAAB-12637

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