Pflegekindschaftsverhältnis bei kurzfristiger Aufnahme
eines behinderten Kindes
Kindergeld
Leitsatz
Lebt ein nach der Beendigung seines
Heimaufenthalts zuvor mehr als zehn Jahre im Rahmen einer sog. professionellen
Pflegestelle in einer Familie (sog. Pflegenestfamilie) aufgenommenes zu 100%
behindertes Kind bis zur Bereitstellung eines neuen Heimplatzes einige Wochen
erneut in der Familie und werden für diesen Aufenthalt Zahlungen für
die Kost, die Unterkunft, die Betreuung sowie eines Barbetrages zur Abgeltung
der persönlichen Bedürfnisse des Kindes geleistet, besteht kein
Pflegekindschaftsverhältnis.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1714 Nr. 23 MAAAB-12633
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