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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 114/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 20 Abschn. 1 Nr. 1

Wochenendheimfahrten eines auswärts beschäftigten ledigen Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Fahrtaufwendungen eines Aktionärs zu Hauptversammlungen

Einkommensteuer 1990 und 1991

Leitsatz

1. Fahrten eines ledigen Arbeitnehmers, der mit Zweitwohnsitz auswärts arbeitet, zwischen seiner auswärtigen Arbeitsstätte und der Wohnung der Eltern fallen unter § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn der ledige Arbeitnehmer den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am elterlichen Wohnsitz hat, weil er dort in ständiger Wiederkehr seine Wochenenden und sonstige Freizeit verbringt.

2. Erzielt ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus (Aktien-)Kapitalvermögen, so stellen Fahrtaufwendungen zu Aktionärsversammlungen seiner AG Werbungskosten selbst dann dar, wenn der Steuerpflichtige die Hauptversammlungen erklärtermaßen vornehmlich aus Gründen der Sicherung der Wertigkeit seines Aktienstammrechts besucht. Die Abzugsfähigkeit der Fahrtaufwendungen scheitert allenfalls dann, falls sie die Erträge aus den gehaltenen Aktien über Jahre hinweg nachhaltig bei weitem übersteigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAB-12606

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