Aussetzung der Vollziehung der
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 1992-1997 sowie der
Bescheide Einheitswert Betriebsvermögen auf den -1997
Leitsatz
Unterhält eine
gemeinnützige Körperschaft, deren Zweck nach ihrer Satzung die
Förderung der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe sowie die Betreuung
pflegebedürftiger Menschen ist, einen Kindergarten, der mit den
vorgenannten Einrichtungen in keinem Zusammenhang steht, ist dieser steuerlich
nicht begünstigt, auch nicht nach §§
65,
68 AO.
Eine Cafeteria ist nicht notwendiger
Teil einer Einrichtung der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe oder der
Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie ist auch kein Zweckbetrieb einer
solchen Einrichtung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): BAAAB-12602
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