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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 145/03

Gesetze: AO § 60, AO § 65, AO § 68

Gemeinnützigkeit

Altenhilfe

Krankenhilfe

Behindertenhilfe

Zweckbetrieb

Kindergarten

Cafeteria

Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 1992-1997 sowie der Bescheide Einheitswert Betriebsvermögen auf den -1997

Leitsatz

Unterhält eine gemeinnützige Körperschaft, deren Zweck nach ihrer Satzung die Förderung der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe sowie die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist, einen Kindergarten, der mit den vorgenannten Einrichtungen in keinem Zusammenhang steht, ist dieser steuerlich nicht begünstigt, auch nicht nach §§ 65, 68 AO.

Eine Cafeteria ist nicht notwendiger Teil einer Einrichtung der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie ist auch kein Zweckbetrieb einer solchen Einrichtung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BAAAB-12602

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