Einlage verlustträchtiger Wertpapiere in das
Betriebsvermögen
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
Besondere Umstände können
dazu führen, die Betriebsvermögenseigenschaft von Wertpapieren zu
verneinen, wenn die Zugehörigkeit nicht unmissverständlich so
kundgemacht wird, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere
Erklärung des Stpfl. die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
erkennen kann. Die Annahme von Betriebsvermögen scheitert, wenn die
Aufzeichnungen des Stpfl. von Vornherein eine nachträgliche
„Gestaltung” der Verhältnisse zulassen und der Stpfl. bei
der verspäteten Fertigung der Steuererklärungen bereits wusste, dass
die Einlage der Wertpapiere im Gesamtergebnis zu einem Verlust führen
würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1462 Nr. 20 EAAAB-12598
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