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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 317/99

Gesetze: UStG § 2, UStG § 3, UStG § 15

Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 1991 vom 30. Dezember 1998

Leitsatz

1. „Scheinfirmen„ sind Unternehmen, die gegründet werden, um – zumindest teilweise – Rechnungen zu erstellen, die nicht den wirklichen, sondern einen fingierten Leistungsgegenstand ausweisen.

2. Der Vorsteuerabzug aus „Scheinrechnungen„ ist unzulässig.

3. Ermittelt das Finanzamt erhebliche Umstände, wonach es sich bei dem Rechnungsaussteller um eine Scheinfirma handelt, so hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, daß die ihm in Rechnung gestellten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAB-12572

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