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FG DES SAARLANDES Beschluss v. - 1 V 289/99

Gesetze: KStG § 27

Körperschaftsteuer

Passivierung einer Verbindlichkeit reicht nicht aus für Abfluss

Leitsatz

Die Ausschüttung i.S. von § 27 Abs. 1 KStG muss vermögensmindernd abfließen. Das bedeutet, dass die Ausschüttung aus dem Vermögen der Gesellschaft ausscheiden muss. Hierfür ist ein Vermögensabfluss erforderlich, wobei die bloße Passivierung einer Verbindlichkeit -auch wenn es sich um eine solche gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter handelt- nicht ausreicht. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob bei dem Gesellschafter bereits ein Zufluss erfolgt ist. Es entspricht zwar ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, fällige Verbindlichkeiten beim beherrschenden Gesellschafter regelmäßig mit der Passivierung als zugeflossen zu betrachten, da dieser jederzeit wirtschaftlich über die entsprechenden Beträge verfügen kann.

Fundstelle(n):
NAAAB-12569

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