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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 56/98

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Verdeckte Gewinnausschüttung

Geschäftsführergehalt

Umsatztantieme

Erfolgsbeteiligung

Aufbauphase

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Feststellung nach § 47 KStG 1994 – 1996

Leitsatz

1. Umsatztantiemen führen i.a.R. zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen. Eine Ausnahme gilt für die Fälle, in denen ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nur durch eine solche Tantieme den Interessen der Gesellschaft Rechnung tragen kann.

2. Als solche Ausnahmesituation wird die Aufbau- und/oder Umbauphase eines Unternehmens anerkannt. Von einer Aufbau- oder Umbauphase i.d.S. kann nicht gesprochen werden, wenn eine neu gegründete GmbH das bereits bestehende Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers fortführt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-12536

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