Körperschaftsteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Feststellung nach
§ 47 KStG 1994 – 1996
Leitsatz
1. Umsatztantiemen führen i.a.R.
zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen. Eine Ausnahme gilt für
die Fälle, in denen ein ordentlicher und gewissenhafter
Geschäftsführer nur durch eine solche Tantieme den Interessen der
Gesellschaft Rechnung tragen kann.
2. Als solche Ausnahmesituation wird
die Aufbau- und/oder Umbauphase eines Unternehmens anerkannt. Von einer Aufbau-
oder Umbauphase i.d.S. kann nicht gesprochen werden, wenn eine neu
gegründete GmbH das bereits bestehende Einzelunternehmen des
Gesellschafter-Geschäftsführers fortführt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAB-12536
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