Behandlung der an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
gezahlten Überstundenvergütungen als verdeckte
Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die Zahlung von
Überstundenvergütungen an den allein vertretungsberechtigten
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verträgt sich nicht
mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers und stellt eine
verdeckte Gewinnausschüttung an den
Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Dies hat der BFH bisher für
den Fall eines alleinigen Geschäftsführers mehrfach bestätigt
(vgl. u.a. , BFH/NV 2000, 991) und gilt
auch, wenn an der GmbH außer dem Geschäftsführer mehrheitlich
weitere Gesellschafter beteiligt sind, die dem Geschäftsführer als
fremde Dritte gegenüber stehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-12532
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