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FINANZGERICHT DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 40/98

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2, KStG 1991 § 27 Abs. 3 S. 2

Behandlung der an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Die Zahlung von Überstundenvergütungen an den allein vertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verträgt sich nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers und stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Dies hat der BFH bisher für den Fall eines alleinigen Geschäftsführers mehrfach bestätigt (vgl. u.a. , BFH/NV 2000, 991) und gilt auch, wenn an der GmbH außer dem Geschäftsführer mehrheitlich weitere Gesellschafter beteiligt sind, die dem Geschäftsführer als fremde Dritte gegenüber stehen.

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Fundstelle(n):
UAAAB-12532

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