Behandlung der an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
gezahlten Überstundenvergütungen als verdeckte
Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die Zahlung von
Überstundenvergütungen an den allein vertretungsberechtigten
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verträgt sich nicht
mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers und stellt eine
verdeckte Gewinnausschüttung an den
Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Dies hat der BFH bisher für
den Fall eines alleinigen Geschäftsführers mehrfach bestätigt
(vgl. u.a. , BFH/NV 2000, 991) und gilt
auch, wenn an der GmbH außer dem Geschäftsführer mehrheitlich
weitere Gesellschafter beteiligt sind, die dem Geschäftsführer als
fremde Dritte gegenüber stehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): UAAAB-12532
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