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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 299/96

Gesetze: EStG § 19, EStG § 12, EStG § 11, EStG § 8

Arbeitszimmer:

Zerstörung von Privatvermögen eines Arbeitnehmers

Leitsatz

1. Wird aus beruflichem Anlass Privatvermögen eines Arbeitnehmers zerstört oder beschädigt, dann hat dieser im Jahr der Beschädigung entsprechende Werbungskosten in Höhe des Wertabflusses. Schadensmindernde Zahlungen sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr des Zuflusses.

2. Aufwendungen, die zwar anlässlich des schädigenden Ereignisses erfolgen, die aber den Zweck haben künftige Schäden zu vermeiden (Alarmanlage, Schutzzaun u.ä.) sind nur nach Maßgabe des § 12 Nr. 1 S. 2 als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
KAAAB-12518

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