Einkommensteuererklärung auf Kopie des amtlichen Vordrucks
Einkommensteuer 1996
Leitsätze
Die Einreichung einer Einkommensteuererklärung auf einer Kopie der amtlichen Erklärungsvordrucke genügt den gesetzlichen Erfordernissen.
1. Unter Aufhebung der ablehnenden Verfügung vom in Form der Einspruchsentscheidung vom wird der
Beklagte verpflichtet, den Kläger zur Einkommensteuer 1996 zu veranlagen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3. Der Gerichtsbescheid ist, soweit er als Urteil wirkt, hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann
die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1184 Nr. 19 HAAAB-12506
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