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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 223/96

Gesetze: KStG § 8 Abs 3

Verdeckte Gewinnausschüttung durch gemeinnützige GmbH

Leitsatz

Gewinnanteile im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung einer sich als gemeinnützig bezeichnenden GmbH liegt vor, wenn der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH durch den unterwertigen Verkauf des Grundstücks der GmbH die überwertige Übertragung seiner Geschäftsanteile jeweils an denselben Erwerber bewirkt.

Fundstelle(n):
DAAAB-12503

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