Unterhaltsleistungen an den Partner einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft
Leitsatz
1. Unterhaltsleistungen eines Stpfl.
an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zur Ermöglichung
der Weiterführung seines Studiums sind, wenn seine Weiterführung
allein durch die Geburt und die anschließende Betreuung des gemeinsamen
Kindes gefährdet war, wegen sittlicher Verpflichtung des Stpfl. zur
Unterhaltsleistung als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
2. Es ist denkbar, dass auch nach
Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine sittliche Verpflichtung
zur Leistung von Unterhalt gegenüber des Ex-Partner angenommen werden
kann, wenn etwa dem ehemaligen Partner -nicht zuletzt im Interesse auch eines
gemeinsamen Kindes- der Abschluss einer begonnenen Berufsausbildung
ermöglicht werden soll.
Fundstelle(n): JAAAB-12501
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