Einkommensteuer; Feststellung der Überschusserzielungsabsicht bei Mitgliedern der Investorengemeinschaft eines Golfclubs
Leitsatz
Die Kl., etwa 40 Stpfl., hatten sich in der Rechtsform einer GdbR zusammengefunden, um eine Golfanlage zu errichten und diese
an einen Golfclub zu verpachten. Die GdbR bestand etwa 10 Jahre und konnte im Zeitraum ihres Bestehens nur Verluste erzielen,
was das FA veranlasste, die Überschusserzielungsabsicht zu verneinen. Das FG wies die Klage als unbegründet ab, weil bei den
Investoren die Absicht, Überschüsse zu erzielen, nicht feststellbar sei. Mitentscheidend war dabei der Umstand, dass das bei
der Überlassung des Golfgeländes zugrunde liegende Vertragswerk die Investoren in eine gegenüber den Interessen des Clubs
völlig untergeordnete Rolle brachte. Das FG leitete hieraus ab, dass es den Kl. in erster Linie darum ging, den Beteiligten
die Ausübung des Golfsports zu ermöglichen und den dabei anfallenden finanziellen Aufwand in den steuerlich relevanten Bereich
zu verlagern.
Fundstelle(n): GAAAB-12499
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