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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 167/01

Gesetze: AO § 358 S. 2, AO § 110 Abs. 2 S. 1, FGO § 79b Abs. 2

Einspruchsverfristung eines Ausländers

Ausreichende Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO

Umsatzsteuer 1997 bis 1999

Leitsatz

1. Hat das Finanzamt den verfristeten Einspruch eines Ausländers als unzulässig verworfen, so ist dem Finanzgericht auch dann eine Entscheidung zur Sache verwehrt, wenn der Ausländer nur über unzureichende Deutschkenntnisse verfügt, weil er sich solchenfalls über den Inhalt und die Folgen eines ihm zugehenden Behördenschriftstücks durch Einschaltung einer sach- und rechtskundigen Hilfsperson zu informieren hat.

2. Eine nach § 79b Abs. 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist ist mit 3 ½ Wochen tatsächlicher Beantwortungszeit ausreichend lang bemessen.

Fundstelle(n):
UAAAB-12490

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