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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 167/00

Gesetze: AO § 284, FGO § 102

Voraussetzungen einer ermessensfehlerfreien Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Indem die Vollstreckungsbehörde von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung absehen kann, handelt es sich bei einer Vorladung dazu um eine Ermessensentscheidung, die nur einer eingeschränkten finanzgerichtlichen Kontrolle dahin unterliegt, ob sich die Vorladung im konkreten Einzelfall als Ermessenüberschreitung oder -fehlgebrauch darstellt. An der Vorladung auch nach der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses festzuhalten, ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft.

Fundstelle(n):
XAAAB-12489

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