Einschaltung von Drittpersonen ins Leitstungsverhältnis bei Ausbeinern
Leitsatz
1. Der Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG ist ein Typusbegriff, dessen Anwendung durch einen Vergleich des zu entscheidenden
Falles mit den Merkmalen, die eine entsprechende unternehmerische Tätigkeit normalerweise prägen, erfolgt
2. Zur Beurteilung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft sind normalerweise die Tatbestände zugrunde zu legen, die
nach außen hin verwirklicht worden sind. Hiernach kann auch eine dritte Person, die ein Ausbeiner gegenüber dem Auftraggeber
als Leistungserbringer angibt, Unternehmer sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 331 QAAAB-12474
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