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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 125/00

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2EStG § 17 Abs. 4 LöschG 1934/85 § 2 Abs. 1 LöschG 1934/85 § 2 Abs. 2

Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen

Einkommensteuer 1992

Leitsätze

Maßgebender Auflösungszeitpunkt einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH bleibt wegen der damit kraft Gesetzes einhergehenden liquidationslosen Auflösung der Gesellschaft die Eintragung ihrer Löschung im Handelsregister auch dann, falls vom vormaligen alleinigen Anteilseigner der GmbH nach der Löschung eventuell noch vorhandene Vermögenswerte der Gesellschaft ohne die von § 2 Abs. 3 LöschG geforderte förmliche Neubestellung von Liquidatoren freihändig veräußert werden.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Fundstelle(n):
WAAAB-12472

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