Aussetzung der Vollziehung bzgl. der
Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuermessbescheide 1994 bis 1996 sowie
der Feststellungsbescheide gemäß
§ 47 Körperschaftsteuergesetz
zum , 1995 und 1996
Leitsatz
Keine Bilanzberichtigung, sondern
eine Bilanzänderung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger im Bereich der
Wertberichtigungen und der Rückstellungen von einer zulässigen
pauschalen Ermittlung zu einer Einzelermittlung wechseln will. Hingegen handelt
es sich um eine Bilanzberichtigung, wenn nachträglich Rückstellungen
wegen nicht genommenem Urlaub sowie wegen künftiger Prozesskosten gebildet
werden.
Fundstelle(n): YAAAB-12454
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