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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 296/02

Gesetze: GKG § 13

Streitwert

Verdeckte Gewinnausschüttung

Aussetzungsverfahren

Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1996 bis 1998

Leitsatz

Ab dem Veranlagungszeitraum 1994 bis zur Einführung des „Halbeinkünfteverfahrens” beträgt der Streitwert von Verfahren wegen verdeckter Gewinnausschüttung 3/7, d.h. 42,85%, des streitigen Betrages. In Aussetzungsverfahren kommen hiervon 10% in Ansatz.

Fundstelle(n):
CAAAB-12431

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