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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 195/01

Gesetze: AO § 162 Abs. 1 S. 1AO § 125 Abs. 1AO § 125 Abs. 3AO § 164 Abs. 1 S. 1AO § 122 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1

Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

Zugangsvermutung und Postabsendeverfahren

Nichtigkeit und Einkommensteuer 1996 und 1997

Leitsätze

1. Nicht fristgebundene Klagen gegen Schätzungsbescheide sind nur möglich, wenn die Veranlagungen wegen überhöhter, bewusst völlig überzogener Schätzungen nichtig sind.

2. Wird ein Schätzungsbescheid nicht unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, so ist er regelmäßig nicht nichtig, sondern nur anfechtbar, wenn er den Hinweis enthält, dass er auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruht.

3. Das im Saarland praktizierte Postabsendeverfahren ist ein Indiz dafür, dass Bescheiddatum und Absendetag übereinstimmen.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu ¾ und dem Beklagten zu ¼ auferlegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-12422

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