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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 154/01

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1

Leistung

Pre-Opening-Zahlungen

Einrichtungszuschüsse

Leitsatz

Es erscheint zweifelhaft, ob Zahlungen, die ein Vermieter an seinen Mieter als Ersatz für Zeiten tätigt, in denen dem Mieter wegen der Herrichtung des Objektes keine Einnahmen zufließen und hohe Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft entstehen ("Pre-Opening-Zahlungen", Einrichtungszuschüsse u.a.m.) umsatzsteuerbar sind und zwar unabhängig davon, ob diese Vereinbarung im Mietvertrag selbst oder in einem davon getrennten, eigenen Vertrag getroffen wird.

Fundstelle(n):
CAAAB-12418

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