Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines früher als Militärfahrzeug genutzten Jeeps als Pkw
Leitsatz
Ein 1958 als Militärfahrzeug gebauter Jeep, dessen nicht abgetrennte Ladefläche die für die Personenbeförderung dienende
Bodenfläche nicht übertrifft, der keine die Verwendung zum Gütertransport eindeutig indizierende Zulademöglichkeit
besitzt und der sowohl zur Beförderung von Personen wie auch von Gütern eingesetzt werden kann, ist als sogenanntes
Kombinationsfahrzeug kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw einzuordnen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EAAAB-12413
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