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Finanzgericht Saarland Beschluss v. - 1 V 44/01

Gesetze: AO § 160

Empfängerbenennung im Falle von Domizilgesellschaften durch Negativnachweis

Leitsatz

Auf die Empfängerbenennung kann nach der Rechtsprechung des BFH nur verzichtet werden, wenn der Empfänger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht im Inland steuerpflichtig ist. Dieser Grad der Wahrscheinlichkeit lässt sich bei der Zahlung an Domizilgesellschaften i.a.R. nicht durch die Aussage von Zeugen belegen, die bekunden, nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse sei das Geld nicht an Steuerinländer geflossen (sog. Negativnachweis).

Fundstelle(n):
AAAAB-12410

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