Eigenheimzulage bei mittelbarer
Grundstücksschenkung
Nachträglich unter nahen
Angehörigen geschlossener Darlehensvertrag
Eigenheimzulage
1998 bis 2005
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Eigenheimzulage
bemisst sich nach den Anschaffungskosten für den Erwerb der Wohnung. Diese
müssen bei Anschaffung des Objekts angefallen sein.
2. Im Fall einer mittelbaren
Grundstücksschenkung hat der Beschenkte keine Anschaffungskosten.
3. Die Zulageberechtigung kann nicht
erreicht werden, indem eine mittelbare Grundstücksschenkung durch
Abschluss eines Darlehensvertrages nachträglich rückgängig
gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Gestaltung bereits vor
dem Grundstückserwerb intern im Familienkreis, jedoch äußerlich
nicht erkenntlich, vereinbart gewesen ist, da eine solche nachträgliche
Darlehengewährung unter fremden Dritten unüblich ist.
Fundstelle(n): VAAAB-12403
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