Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheids mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid
Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1993, 1997 bis 1999
Leitsätze
1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheids, der sich ausschließlich auf Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid
stützt, ist unzulässig. Denn im Falle der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids sind entsprechende
Konsequenzen für den Folgebescheid zu ziehen.
2. Ist ein gerichtliches Aussetzungsverfahren anhängig, hat der Antragsteller dem Grundsatz nach einen Anspruch auf ungestörte
Durchführung dieses Verfahrens. Diesen Anspruch kann er durch den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung durchsetzen.
Dies gilt entsprechend für den Folgebescheid, wenn gegen den Grundlagenbescheid ein Aussetzungsverfahren schwebt.
Die Kosten der Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Entscheidung ergeht endgültig.
Fundstelle(n): KAAAB-12395
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