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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 45/02

Gesetze: AO 1977 § 361 Abs. 3 S. 1, FGO § 114

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheids mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid

Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1993, 1997 bis 1999

Leitsätze

1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheids, der sich ausschließlich auf Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid stützt, ist unzulässig. Denn im Falle der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids sind entsprechende Konsequenzen für den Folgebescheid zu ziehen.

2. Ist ein gerichtliches Aussetzungsverfahren anhängig, hat der Antragsteller dem Grundsatz nach einen Anspruch auf ungestörte Durchführung dieses Verfahrens. Diesen Anspruch kann er durch den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung durchsetzen. Dies gilt entsprechend für den Folgebescheid, wenn gegen den Grundlagenbescheid ein Aussetzungsverfahren schwebt.

Die Kosten der Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Die Entscheidung ergeht endgültig.

Fundstelle(n):
KAAAB-12395

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