Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung von den Eltern und Darlehensvereinbarung über den gesamten Kaufpreis
Eigenheimzulage 1997
Leitsatz
Beim Erwerb einer Wohnung von den Eltern und einer langfristigen Darlehensvereinbarung über den gesamten Kaufpreis kann eine
eigenheimzulagebegünstigte Anschaffung nur angenommen werden, wenn die Darlehensschuld zivilrechtlich wirksam begründet worden
ist und Inhalt und Durchführung des Darlehensvertrags einem sog. Fremdvergleich standhalten. Eine Darlehensvereinbarung über
100.000 DM hält jedenfalls einem Fremdvergleich nicht stand, wenn die Eltern auf die Bestellung von Sicherheiten verzichtet
hatten, und die Darlehensnehmerin im Jahr des Abschlusses der Darlehensvereinbarung lediglich einen Arbeitslohn von rd. 21.000
DM sowie Arbeitslosengeld von rd. 5.000 DM bezogen hatte, von dem sie sich und ihren Sohn zu versorgen hatte.
Fundstelle(n): WAAAB-12391
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