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FINANZGERICHT DES SAARLANDES  v. - 1 K 97/00

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2EStG § 17 Abschn. 4

Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation

Leitsatz

1. Findet nach der Auflösung einer GmbH die Liquidation statt, so ist aufgrund des Realisationsprinzips der Auflösungsgewinn oder -verlust normalerweise auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation der GmbH zu ermitteln.

2. Ausnahmsweise kann der Veräußerungsverlust jedoch schon vor Abschluss der Liquidation realisiert sein, wenn die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen der GmbH an die Gesellschafter ausgeschlossen werden kann, weil offenkundig ist, dass die Gesellschafter ihre Aufwendungen zum Erwerb ihrer Beteiligung nicht zurückerhalten werden und ihre Rückgriffsforderungen gegen die Gesellschaft aus einer krisenbestimmten Darlehenshingabe und/oder Bürgschaftsinanspruchnahme zu Gunsten der GmbH wertlos geworden sind.

Fundstelle(n):
MAAAB-12390

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