Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in
Liquidation
Leitsatz
1. Findet nach der Auflösung
einer GmbH die Liquidation statt, so ist aufgrund des Realisationsprinzips der
Auflösungsgewinn oder -verlust normalerweise auf den Zeitpunkt des
Abschlusses der Liquidation der GmbH zu ermitteln.
2. Ausnahmsweise kann der
Veräußerungsverlust jedoch schon vor Abschluss der Liquidation
realisiert sein, wenn die Möglichkeit einer Auskehrung von
Restvermögen der GmbH an die Gesellschafter ausgeschlossen werden kann,
weil offenkundig ist, dass die Gesellschafter ihre Aufwendungen zum Erwerb
ihrer Beteiligung nicht zurückerhalten werden und ihre
Rückgriffsforderungen gegen die Gesellschaft aus einer krisenbestimmten
Darlehenshingabe und/oder Bürgschaftsinanspruchnahme zu Gunsten der GmbH
wertlos geworden sind.
Fundstelle(n): MAAAB-12390
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