Vorkostenabzug von nach Beendigung jedoch vor Selbstnutzung einer Wohnung entstandenen Erhaltungsaufwendungen
Leitsatz
Aufwendungen für nach der Beendigung der Vermietung und vor der Eigennutzung einer Wohnung durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen
können als Vorkosten nach § 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst.a i.V.m. Abs. 2 Satz 1 EStG nur abgezogen werden, wenn sich der
Steuerpflichtige nach dem Kauf der Wohnung im Interesse der Eigennutzung umgehend um die Beendigung des Mietverhältnisses
bemüht (so zutreffend , BStBl I 1998, 190 Tz. 126; hier: Vermietung der
Wohnung nach Kauf für die Dauer von 2 Jahren; tatsächliche Mietdauer --nach Auflösung des Mietvertrages--: 14 Monate).
Fundstelle(n): GAAAB-12379
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.