Einkaufsmärkte als Betriebsstätten eines
selbständigen Handelsvertreters; Schätzung der privaten
Telefonnutzung
Leitsatz
1. Einkaufsmärkte, die ein
selbständiger Handelsvertreter ständig mit wiederkehrender
Regelmäßigkeit anfährt und in denen er seine gewerbliche
Tätigkeit ausschließlich ausübt, stellen für ihn
"Betriebsstätten" i.S. von
§ 4 Abs. 5 Nr.6 EStG
1990 dar, mit der Folge, dass die Kfz-Fahrtkosten nur mit
dem Pauschbetrag nach
§ 9 Abs. 1 Nr.4 EStG abziehbar sind
und ein Abzug eines Verpflegungsmehraufwands - auch nicht nach den für
eine Einsatzwechseltätigkeit geltenden Regeln - nicht in Betracht kommt.
2. Zur Schätzung des
betrieblichen Anteils der häuslichen Telefonkosten, wenn der Anschluss
auch von der Ehefrau für deren gewerbliche Tätigkeit sowie der
12-jährigen Tochter genutzt wird (Bestätigung des vom FA angesetzten
Privatanteils von 50 % unter Ablehnung des vom Kläger beantragten
Privatanteils von nur 20 %).
Fundstelle(n): JAAAB-12365
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