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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2848/00 EFG 2003 S. 1227

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 12 Nr. 3, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2

Entnahmewert bei Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 v. H. - Regelung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

Bei dem Entnahmewert bei der Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG handelt es sich um einen umsatzsteuerlichen Netto-Wert, der nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu kürzen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1227
EFG 2003 S. 1227 Nr. 17
MAAAB-12351

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