Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1181/02

Gesetze: AO § 174 Abs. 2

Zur Änderungsbefugnis des Finanzamtes bei widerstreitender Steuerfestsetzung

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige durch die Geltendmachung erst im Folgejahr abgeflossener Vorsteuer aus einem Grundstückskauf als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bereits für das Veranlagungsjahr eine unrichtige Steuererklärung abgegeben und den zugrundeliegenden Sachverhalt (hier: Abtretung des Vorsteuerguthabens an den Veräußerer und Auszahlung durch die Finanzkasse im Folgejahr) lediglich im Zusammenhang mit einem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung mitgeteilt, greift nach vorheriger antragsgemäßer Veranlagung durch das Finanzamt die Änderungsbeschränkung des § 174 Abs. 2 Satz 2 AO nicht ein. Denn in diesem Falle ist die fehlerhafte Berücksichtigung von Werbungskosten überwiegend auf einen Antrag bzw. eine Erklärung des Steuerpflichtigen zurückzuführen. Aufgrund der Abgabe einer unrichtigen, unvollständigen und zumindest zweideutigen Steuererklärung kann sich in diesem Falle der Steuerpflichtige vor dem Hintergrund des den § 174 AO beherrschenden Vertrauensschutzgedankens nicht auf Ermittlungsfehler des Finanzamtes berufen.

Fundstelle(n):
CAAAB-12337

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen