Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland des Kindergeldempfängers
Leitsatz
Zur Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland recht es nicht aus, dass sich jemand, der dauernd und langfristig mit seiner
Familie im Ausland wohnt, nur gelegentlich im Urlaub oder zu Besuchszwecken in einer Wohnung oder in Räumen aufhält, die ihm
unentgeltlich von Dritten, z.B. von den Eltern, zur Verfügung gestellt werden. In einem solchen Fall nutzt er die zur Verfügung
gestellten Räume nicht als Bleibe und damit nicht als Wohnsitz, sondern nur besuchsweise oder als Ferienwohnung.
Fundstelle(n): XAAAB-12304
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