Steuerliche Anerkennung eines zwischen einer GmbH und den Eltern des beherrschenden Gesellschafters abgeschlossenen Mietvertrags
über Gewerberäume
Leitsatz
Bei einem zwischen einer GmbH und den Eltern des beherrschenden Gesellschafters abgeschlossenen Mietvertrag gelten für die
Frage der steuerlichen Anerkennung des Vertrages die Grundsätze über Mietverträge zwischen Angehörigen entsprechend. Gelegentlich
erheblich verspätete Mietzahlungen allein schließen bei einem Mietvertrag über Gewerberäume die steuerrechtliche Anerkennung
des Vertrages nicht aus, so dass die Mietzahlungen nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind.
Fundstelle(n): INF 2003 S. 50 Nr. 2 ZAAAB-12283
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